Gegenstand des Projektes ist die Errichtung eines neuen Dachgeschosses mit ca 230mq Wohnfläche über einem zweigeschossigen, in seiner heutigen Substanz gründerzeitlichen ehemaligen Winzerhaus am westlichen Stadtrand von Wien. Das Gebäude liegt in einer Schutzzone. Die strikte aber unsentimentale Einhaltung der Auflage, den Umriß des bestehenden Daches (zumindest straßenseitig) nicht zu verändern, gab Anlaß zu folgenden Überlegungen:
1) Das Dachgeschoß sollte weder als ausgebauter Dachboden von der heimeligen „Schutzzonen-Stimmung" des Dachraumes leben, noch als kontrastierendes Objekt mit autonomer formaler Ausdruckskraft dem Haus aufgesetzt werden. Stattdessen galt es, Lösungen zu finden, die die einfache Logik der gründerzeitlichen Struktur (Mittelmauerprinzip, repetitive Raummaße) fortsetzen und dennoch die neuen räumlichen und konstruktiven Möglichkeiten nützen.
2) Da der gründerzeitliche Wiener Dachboden im Regelfall nicht zum Bewohnen vorgesehen war, sollte von den in Schutzzonen üblichen Lösungen, die, wie Giebel, Gaupen oder andere Aufsätze aus der Tradition der Dachwohnung kommen, abgesehen werden. Die „Gewöhnlichkeit" des Dachs wird zum Gegenstand einer Auseinandersetzung, die seine strukturellen Teile aus sich selbst heraus und ohne Zusätze ablesbar macht. Das Dachgeschoß wahrt so die geforderte Kontinuität des Umrisses, erhält aber auch spezifische Lichtsituationen, die seine besonderen Qualitäten gegenüber den Normalgeschossen ausspielen.
Die Konstruktion besteht aus einer auf der Mittelmauer aufgestellten, durchlaufenden Rahmenstruktur in Sichtbeton, die der Lastabtragung, Verankerung und Aussteifung des ansonsten im wesentlichen zimmermannsmäßig hergestellten Aufbaus dient. So wird es möglich, das Gespärre in eine straßen- und eine gartenseitige selbsttragende Platte aufzulösen, die ihre jeweils unterschiedliche analoge Ausprägung erhalten.
Der räumliche Aufbau unterscheidet eine straßenseitig über die gesamte Länge von ca. 24m durchlaufende, offene Raumzone, die durch die frei "hineingestellten", mit Sperrholz verkleideten Blöcke von Küche und Bad gegliedert wird und mittels Schiebetüren in Einzelräume von etwa gründerzeitlichen Dimensionen teilbar ist. Ein entlang des Firstes zwischen den Kaminen durchlaufendes Oberlicht und ein hinter die Traufe zurückgesetztes Fensterband erfüllen den Raum mit gleichmäßigem Licht und betonen seine Offenheit und Kontinuität. Ein Schwebezustand zwischen Transparenz und Geschlossenheit, Raumkontinuum und Einzelraum, Licht und Material entsteht. Von dieser straßenseitigen Raumzone sind direkt die gartenseitig gelegenen, sehr unterschiedlichen Einzelräume erschlossen: der große Wohnraum unter dem Flachdach mit vorgelagerter Terrasse, die Garderobe mit dem Eingang, die Schlafräume. Die bestehende, gewendelte Stiege - der vertikale Kern des Hauses - ist zum Wohnraum hin mit einer gekrümmten Sichtbetonwand gefaßt und erschließt über ein zur Terrasse hin offenes Podest auf der gegenüberliegenden Seite den Eingang.
1) Das Dachgeschoß sollte weder als ausgebauter Dachboden von der heimeligen „Schutzzonen-Stimmung" des Dachraumes leben, noch als kontrastierendes Objekt mit autonomer formaler Ausdruckskraft dem Haus aufgesetzt werden. Stattdessen galt es, Lösungen zu finden, die die einfache Logik der gründerzeitlichen Struktur (Mittelmauerprinzip, repetitive Raummaße) fortsetzen und dennoch die neuen räumlichen und konstruktiven Möglichkeiten nützen.
2) Da der gründerzeitliche Wiener Dachboden im Regelfall nicht zum Bewohnen vorgesehen war, sollte von den in Schutzzonen üblichen Lösungen, die, wie Giebel, Gaupen oder andere Aufsätze aus der Tradition der Dachwohnung kommen, abgesehen werden. Die „Gewöhnlichkeit" des Dachs wird zum Gegenstand einer Auseinandersetzung, die seine strukturellen Teile aus sich selbst heraus und ohne Zusätze ablesbar macht. Das Dachgeschoß wahrt so die geforderte Kontinuität des Umrisses, erhält aber auch spezifische Lichtsituationen, die seine besonderen Qualitäten gegenüber den Normalgeschossen ausspielen.
Die Konstruktion besteht aus einer auf der Mittelmauer aufgestellten, durchlaufenden Rahmenstruktur in Sichtbeton, die der Lastabtragung, Verankerung und Aussteifung des ansonsten im wesentlichen zimmermannsmäßig hergestellten Aufbaus dient. So wird es möglich, das Gespärre in eine straßen- und eine gartenseitige selbsttragende Platte aufzulösen, die ihre jeweils unterschiedliche analoge Ausprägung erhalten.
Der räumliche Aufbau unterscheidet eine straßenseitig über die gesamte Länge von ca. 24m durchlaufende, offene Raumzone, die durch die frei "hineingestellten", mit Sperrholz verkleideten Blöcke von Küche und Bad gegliedert wird und mittels Schiebetüren in Einzelräume von etwa gründerzeitlichen Dimensionen teilbar ist. Ein entlang des Firstes zwischen den Kaminen durchlaufendes Oberlicht und ein hinter die Traufe zurückgesetztes Fensterband erfüllen den Raum mit gleichmäßigem Licht und betonen seine Offenheit und Kontinuität. Ein Schwebezustand zwischen Transparenz und Geschlossenheit, Raumkontinuum und Einzelraum, Licht und Material entsteht. Von dieser straßenseitigen Raumzone sind direkt die gartenseitig gelegenen, sehr unterschiedlichen Einzelräume erschlossen: der große Wohnraum unter dem Flachdach mit vorgelagerter Terrasse, die Garderobe mit dem Eingang, die Schlafräume. Die bestehende, gewendelte Stiege - der vertikale Kern des Hauses - ist zum Wohnraum hin mit einer gekrümmten Sichtbetonwand gefaßt und erschließt über ein zur Terrasse hin offenes Podest auf der gegenüberliegenden Seite den Eingang.